Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen..
1. Geltung der Bedingungen

1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der ATLAS Design Deutschland GmbH (nachfol-gend ATLAS genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Liefer- und Zahlungsbedin-gungen. Diese gelten somit auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für alle zukünftigen Ge-schäftsbeziehungen.

1.2. Abweichende Bedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von ATLAS ausdrück-lich anerkannt werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Angebot und Vertragsschluß

2.1. Die Angebote von ATLAS erfolgen freibleibend. Annahmeerklärungen des Kunden und sämt-liche Bestellungen bedürfen zu ihrer Wechselwirksamkeit der Bestätigung durch ATLAS in schriftlicher oder Textform. Die Bestätigung steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.

2.2. Handelsvertreter und Mitarbeiter sind nur zur Vermittlung und Anbahnung von Aufträgen be-rechtigt. Ihre Erklärungen sind für ATLAS nur verbindlich, wenn sie von der Geschäftsführung von ATLAS schriftlich bestätigt sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und Versandkosten ab Meerbusch.

3.2. Rechnungen sind zahlbar

a) innerhalb von 10 Tagen vom Tage der Ausstellung der Rechnung an mit 4 % als
Skonto;

b) innerhalb von 30 Tagen vom Tage der Ausstellung der Rechnung an mit 2,25 % Skon-to;

c) vom 30. bis zum 60. Tage der Ausstellung der Rechnung an netto.


Ist der Kunde im Ausland ansässig, erfolgt die Lieferung nur gegen Vorkasse.

3.3. Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder – Bereitschaft des Käu-fers begründen, wie Nichteinlösung eines Schecks, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver-fahrens oder Zahlungsverzug, ist ATLAS berechtigt, weitere Leistungen von einer Sicherheits-leistung oder Vorauszahlung abhängig zu machen. Kommt der Käufer einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist nach, so ist ATLAS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, und etwaig gelieferte Ware jederzeit wieder an sich zu nehmen. Hierzu gestat-tet der Käufer bereits jetzt unwiderruflich den Zutritt zu seinen Geschäfts- und Lagerräumen.

3.4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu.

4. Liefer- und Leistungszeit

4.1. Liefertermine oder –fristen sind grundsätzlich nur als annähernd zu betrachten. Anderes gilt nur, wenn schriftlich oder in Textform ausdrücklich ein fixer Liefertermin vereinbart wird.

4.2. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstigen unverschuldeten Störungen, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird eine Lieferfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert. Die Verlängerung tritt ein, wenn der anderen Partei unverzüglich vom Grund der Behinderung Kenntnis gegeben wird.

4.3. Ist die Lieferung bzw. Annahme nicht rechtzeitig erfolgt, so kann die andere Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Sie muß dies jedoch mindestens 2 Wochen vor Ausübung des Rücktrittsrechts schriftlich ankündigen.

4.4. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn die jeweilige Vertragspartei ihren Obliegenheiten gemäß Ziffern 4.1. bis 4.3. genügt hat.

5. Annahmeverzug des Bestellers

5.1. Nimmt der Besteller die Ware nicht an, so ist ATLAS berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlan-gen.

5.2. Als Schadensersatz kann ATLAS ohne Nachweis 25 % des Kaufpreises verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, daß ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt ATLAS ausdrücklich vorbehalten.

6. Versand und Gefahrenübergang

6.1. Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Sofern der Käufer die Ware nicht selbst abholt, geht die Gefahr mit Absendung der Lieferung auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzö-gert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

7. Weitere Verwendung der Ware

7.1. Die gelieferte Ware darf nur an Endverbraucher veräußert werden. Eine Weitergabe an Unter-nehmen des Einzel-, Groß- und Versandhandels oder sonstige Wiederverkäufer ist nicht ges-tattet.

7.2. ATLAS empfiehlt dem Käufer für den Weiterverkauf der Markenware an den Endverbraucher die in der Preisliste genannten Preise. Die Preisempfehlung ist unverbindlich.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. ATLAS behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Die Einstellung ein-zelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerken-nung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht, bei einem Kontokorrentverhältnis gilt das vorbe-haltlose Eigentum als Sicherung der jeweiligen Saldoforderung.

8.2. Der Käufer ist bis auf Widerruf zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb berechtigt. ATLAS wird von dem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Vertragspflichten ordnungsgemäß nachkommt und kein Fall von Ziffer 3.5. vorliegt.

8.3. Der Käufer tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung, einschließlich etwaiger Versiche-rungsleistungen, schon jetzt zur Sicherheit an ATLAS ab. ATLAS nimmt die Abtretung an. Wird eine Forderung in eine laufende Rechnung zwischen dem Käufer und seinem Abnehmer aufgenommen, so tritt der Käufer bereits jetzt einen in der Höhe nach dieser Forderung ent-sprechenden Saldo aus dem Kontokorrent an ATLAS ab. Der Käufer ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Auf Verlangen von ATLAS hat der Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu erteilen und seinem Schuldner die Abtretung offenzulegen.

8.4. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereig-nen oder mit sonstigen Rechten Dritter zu belasten. Bei etwaigen Pfändungen, Zwangsvoll-streckung oder sonstigen Maßnahmen, die das Eigentumsrecht von ATLAS beeinträchtigen können, hat der Käufer auf das Eigentum von ATLAS hinzuweisen und ATLAS unverzüglich unter Übergabe der notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

8.5. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist ATLAS berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit wieder an sich zu nehmen, ohne daß dies als Rücktritt vom Vertrag gilt.

8.6. ATLAS verpflichtet sich, Sicherungen freizugeben, soweit der Wert der Sicherungen die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.

9. Gewährleistung

9.1. Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichung der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts oder der Ausrüstung des Designs dürfen nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für han-delsübliche Abweichungen, es sei denn, daß ATLAS eine mustergetreue Lieferung ausdrück-lich schriftlich erklärt hat.

9.2. Mängelrügen sind schriftlich oder in Textform spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Emp-fang der Ware an den ATLAS abzusenden.

9.3. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen.

9.4. Bei berechtigten Mängelrügen hat ATLAS das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung man-gelfreier Ersatzware innerhalb von 14 Tagen nach Rückempfang der Ware. In diesem Fall trägt ATLAS die Frachtkosten. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so hat der Käufer nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

10. Haftung

10.1. Schadensersatzansprüche gegen ATLAS sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob-fahrlässiges handeln.

10.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ATLAS für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, erspar-te Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie sonstige mittelbare und Fol-geschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von ATLAS garantiertes Beschaf-fenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.



10.3. Die Haftungsbeschränkungen und –Ausschlüsse in den Absätzen 10.1. und 10.2. gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von ATLAS entstanden sind sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungs-gesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

10.4. Soweit die Haftung von ATLAS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Ange-stellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ATLAS.

11. Marke

Der Käufer ist nicht berechtigt, markenmäßige Kennzeichnung von ATLAS aus der Ware herauszutrennen, unkenntlich zu machen, nachzuahmen oder für andere Ware zu verwenden. Der Käufer ist nicht berechtigt, von ATLAS zur Verfügung gestellte Einrichtungen und Präsen-tationen für andere Ware zu nutzen.

12. Rechtswahl, Gerichtsstand, Gültigkeit

12.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Über-einkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.


12.2. Als Gerichtsstand wird Krefeld vereinbart, jede Partei ist aber berechtigt, den anderen auch an seinem Sitz zu verklagen.

12.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, berührt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht.



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